Das o.g. Gesetz v. 10.04.2018 wurde am 17.04.2018 verkündet (GVBl. S. 194). Das Gesetz soll das ehrenamtliche Engagement fördern, insbesondere die Bereitschaft und Möglichkeit, Fortbildungen zu absolvieren. Stichworte hierzu: Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung im Fall der freiwilligen bezahlten Freistellung ehrenamtlicher Helfer; Erstattung des Verdienstausfalls selbständiger ehrenamtlicher Helfer bei Fortbildungsveranstaltungen; Schadensersatz für Sachschäden. Das Gesetz tritt am 01.05.2018 in Kraft. Weiterlesen