Das o.g. Gesetz v. 10.04.2018 wurde am 17.04.2018 verkündet (GVBl. S. 194). Das Gesetz soll das ehrenamtliche Engagement fördern, insbesondere die Bereitschaft und Möglichkeit, Fortbildungen zu absolvieren. Stichworte hierzu: Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung im Fall der freiwilligen bezahlten Freistellung ehrenamtlicher Helfer; Erstattung des Verdienstausfalls selbständiger ehrenamtlicher Helfer bei Fortbildungsveranstaltungen; Schadensersatz für Sachschäden. Das Gesetz tritt am 01.05.2018 in Kraft.
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)