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StMJ: Amtswechsel an der Spitze des OLG Nürnberg

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback vollzieht heute feierlich den Amtswechsel an der Spitze des OLG Nürnberg. Er verabschiedet Dr. Christoph Strötz in den Ruhestand und führt zugleich dessen Nachfolger Dr. Thomas Dickert offiziell in das Amt ein.

Bausback dankt im Rahmen seiner Laudatio dem scheidenden Präsidenten des OLG Nürnberg für dessen herausragenden Einsatz für die Justiz:

„Mit Ihnen, lieber Herr Dr. Strötz, verliert die bayerische Justiz eine Spitzenkraft von außergewöhnlichem Format! Sie haben die Nürnberger Justiz als jemand geprägt, dem es um die Menschen geht – um die Menschen in der Justiz, aber auch um diejenigen, die mit der Justiz in Kontakt kommen und ihr vertrauen. Es war Ihnen deshalb ein ganz besonderes Anliegen, eine ‚Justiz für alle‘ zu schaffen. Sie haben fachliche Brillanz mit herausragenden Führungsqualitäten verbunden und durch Ihr unermüdliches und erfolgreiches Wirken viel bewegt! Hierfür danke ich Ihnen von ganzem Herzen. Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit!“

An seinen Nachfolger, Dr. Thomas Dickert, gerichtet hebt Bayerns Justizminister hervor:

„Es freut mich außerordentlich, dass wir mit Ihnen, lieber Herr Dr. Dickert, den perfekten Nachfolger gefunden haben. Sie sind nicht nur ein herausragender Jurist. Nein, Sie packen neue Aufgaben so furchtlos wie überlegt an, beschreiten neue Wege und finden mit Ihrer Kombination aus Tatkraft, Weitsicht und Intelligenz zielstrebig gute Ergebnisse und Lösungen. Ich bin daher sicher: Sie sind ein großer Gewinn für das OLG Nürnberg! Für Ihre neue Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Freude und alles erdenklich Gute!“

Dr. Christoph Strötz (65) startete seine Justizkarriere am 1. Juli 1980 im Staatsministerium der Justiz in München. Zwei Jahre später wechselte er zur Staatsanwaltschaft München II. Im November 1983 führte ihn seine Laufbahn für neun Monate als Zivilrichter an das LG München II, bevor er im Juli 1984 in das Staatsministerium der Justiz zurückkehrte. Dort war Herr Dr. Strötz zunächst als Mitarbeiter des Pressesprechers und des persönlichen Referenten des Staatsministers tätig. Ab November 1986 war er als persönlicher Referent des Staatssekretärs eingesetzt und leitete ab Oktober 1990 in der Strafrechtsabteilung das Referat für „Gnadensachen, Strafvollstreckung, Zentralregister einschließlich Landtagseingaben“. Im Juli 1993 wechselte Herr Dr. Strötz als Mitglied eines Zivilsenats an das OLG München. Im Anschluss daran ging er zurück ins Bayerische Staatsministerium der Justiz und war als Referent für Strafrecht und Gnadenwesen, sowie zusätzlich als ständiger Vertreter des Leiters der Strafrechtsabteilung tätig. Im März 2005 wurde er zum Generalstaatsanwalt in München ernannt – ein Amt, das er zehn Jahre lang ausübte. Von März 2015 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. April 2018 bekleidete er das Amt des Präsidenten des OLG Nürnberg.

Dr. Thomas Dickert (59) trat am 1. August 1990 in den bayerischen Justizdienst ein. Nach seiner ersten Verwendung im Staatsministerium der Justiz in der Strafrechtsabteilung war Dr. Dickert zwischen 1992 und 1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt sowie als Richter am AG Pfaffenhofen a.d. Ilm tätig. Ab September 1994 wurde er erneut in das Justizministerium berufen, wo er bis 1998 als Mitarbeiter in verschiedenen Referaten der Personalabteilung tätig war. Nach einer etwa einjährigen Tätigkeit am OLG München als Mitglied eines Zivilsenats wechselte Dr. Dickert im Oktober 1999 erneut in die Personalabteilung des Justizministeriums. Mit Wirkung vom 1. November 2006 wurde er zum Präsidenten des LG Ingolstadt ernannt. Im Dezember 2008 kehrte Dr. Dickert in das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zurück. Dort leitete er zunächst die Abteilung „Verbraucherschutz und Grundsatzfragen“. Ab Oktober 2011 stand er der Abteilung „Haushalt und Bau, Organisation, IT, Geschäftsstatistik“ vor. Seit 1. April 2018 ist Dr. Dickert Präsident des OLG Nürnberg.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 50 v. 07.05.2018