Gesetzgebung

GVBl. (8/2018): Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes (ZustG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 15.05.2018 wurde am 22.05.2018 verkündet (GVBl. S. 263). Es tritt am 01.06.2018 in Kraft. Das Gesetz sieht die Festlegung der Zuständigkeiten für die Ausführung des Kulturgutschutzgesetzes des Bundes (KGSG) vor.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)