Das o.g. Gesetz v. 18.05.2018 wurde am 24.05.2018 verkündet (GVBl. S. 301). Es tritt am 25.05.2018 in Kraft, die Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (PKGG) am 01.01.2019. Das Gesetz bringt neben Änderungen des PAG u.a. auch Änderungen des POG, des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (PKGG), des LStVG (Erleichterung der Voraussetzungen und Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs für gemeindliche Alkoholverbotsverordnungen) und des BayDSG.
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Vgl. darüber hinaus auch Brodmerkel, Die Neuregelung der TKÜ im PAG als exemplarisches Beispiel einer umfangreichen Anpassungsgesetzgebung
(koh)