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StMFLH: Freistaat verbessert die Förderung von Schulen und Kinderatgeseinrichtungen

30. Mai 2018 by Klaus Kohnen

„Bayerns Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die bayerische Bevölkerung wächst weiter. Die Kommunen müssen in Zeiten boomender Baukonjunktur in die Kinderbetreuungs- und Schulinfrastruktur investieren. Der Freistaat erhöht daher deutlich die Kostenrichtwerte für die Förderung von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Ferner kann künftig an jedem Schulstandort zumindest eine Kleinsporthalle gefördert werden. Und wir verbessern die Förderung für Theater- und Konzertsaalbauten“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntmachung der geänderten Zuweisungsrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit.

„Die staatliche Investitionsförderung kommunaler Hochbaumaßnahmen nimmt im kommunalen Finanzausgleich einen hohen Stellenwert ein und trägt wesentlich dazu bei, dass diese Einrichtungen im notwendigen Umfang bereitgestellt werden können“, betonte Füracker.

Die Förderung der baulichen Aufwendungen erfolgt im Rahmen sogenannter Kostenrichtwerte. Diese werden entsprechend der Baupreisentwicklung und angesichts gestiegener Baunebenkosten deutlich um 8,6 Prozent erhöht.

„Der Freistaat unterstützt mit der Anhebung der Kostenrichtwerte seine Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden tatkräftig bei der Durchführung notwendiger Baumaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen“, so Füracker weiter.

„Auch bei kleineren Schulstandorten können künftig zumindest eine Kleinsporthalle, ein kleiner Allwetterplatz und ein kleines Rasenspielfeld gefördert werden, wenn ansonsten keine gedeckte Übungsmöglichkeit bzw. keine Freisportflächen vorhanden sind“, erläuterte Füracker.

Die bislang geltende Mindestanzahl von vier Sportklassen bei einer Generalsanierung bzw. von sechs Sportklassen bei einer Errichtung wurden in der Zuweisungsrichtlinie gestrichen. Der Schulsport kann somit in ganz Bayern wohnortnah in adäquaten Schulsporteinrichtungen durchgeführt werden.

„Mit der erweiterten Theater- und Konzertsaalförderung wird auch der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kulturbereich Rechnung getragen“, betonte Füracker.

Künftig sind im Rahmen der Theaterförderung auch Investitionen für kommunale Theatergebäude ohne eigenes Ensemble förderfähig. Voraussetzung ist, dass ein ganzjähriger professioneller Spielbetrieb mit regelmäßig mindestens 100 Theater- oder Konzertvorstellungen pro Jahr nachgewiesen wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Standortkommunen eine besondere finanzielle Belastung im Kulturbereich zu schultern haben, die weit über das eigene Einzugsgebiet ausstrahlt.

Die Fördermittel für den kommunalen Hochbau sind Bestandteil des unverändert kommunalfreundlichen bayerischen Staatshaushalts, in dem jeder vierte Euro für Gemeinden, Landkreise und Bezirke vorgesehen ist. Der kommunale Finanzausgleich weist 2018 mit über 9,5 Milliarden Euro erneut ein Rekordvolumen auf. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Für die Förderung des kommunalen Hochbaus stehen 2018 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Pressemitteilung des StMFLH Nr. 190 v. 30.05.2018

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