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StMI: Gemeinsames Maßnahmenpaket zur Integration durch Ausbildung und Arbeit bei Flüchtlingen in geplanten Ankerzentren

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Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat heute in Nürnberg Ralf Holtzwart, den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem Fachgespräch getroffen. Themen waren unter anderen die Integration von Flüchtlingen in den bayerischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die Einbindung der BA in die geplanten Ankerzentren in Bayern. Herrmann und Holtzwart lobten das bisher Erreichte, insbesondere das Engagement der bayerischen Betriebe, die zahlreiche Flüchtlinge eingestellt haben und so einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration leisten.

Holtzwart betonte:

„Der im Jahr 2015 von der Staatsregierung zusammen mit den Arbeitsmarktpartnern geschlossene Pakt zur beruflichen Integration von Geflüchteten hat durch das enge Zusammenspiel aller Partner zu guten Ergebnissen geführt. Bayern hat die besten Integrationsergebnisse vorzuweisen. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, durch adressatengerechte Förderung Menschen mit Fluchthintergrund zu qualifizieren, sei es in der Ausbildung oder durch berufliche Weiterbildung. Der Arbeitsmarkt in Bayern benötigt Fachkräfte.“

Herrmann sicherte zu, sich als neuer bayerischer Integrationsminister dafür einzusetzen, Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und anerkannte Flüchtlinge bestmöglich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren.

„Ein Arbeitsplatz ist wichtig für die Betroffenen, sich eine Existenz aufzubauen, und hilft ungemein bei der Integration“, erklärte der Minister.

Gleichzeitig profitieren der Staat unter anderem von weniger notwendigen Sozialleistungen und die Wirtschaft vor allem von Fachkräften.

„Das berücksichtigen wir auch bei unseren geplanten Ankerzentren“, führte Herrmann an.

„Denn wir brauchen schnell Klarheit, wer im Land bleiben darf und deshalb rasch integriert werden soll. Ich bin der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit deshalb sehr dankbar, uns in geeigneten Fällen unmittelbar in den Ankerzentren zu unterstützen.“

Klar ist laut Herrmann aber auch:

„Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land möglichst schnell verlassen. Wer nicht freiwillig geht, muss konsequent und zügig abgeschoben werden.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 187 v. 04.06.2018