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StK: Der Bayerische Weg bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – bürgernah, vereins- und mittelstandsfreundlich

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„Die neue Datenschutzgrundverordnung ist ein Schritt zu mehr Datenschutz, aber darf kein überbordendes Bürokratiemonster werden“, sagte Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Der bayerische Weg gibt der DSGVO ein vereins- und mittelstandsfreundliches Gesicht. „Kleine, vom Engagement Ehrenamtlicher getragene Vereine wie Amateursportvereine oder Musikkapellen müssen keinen Datenschutzbeauftragten benennen. Wir setzen auf Hilfen statt Strafen“, sagte Söder weiter.

Innenminister Joachim Herrmann:

„Die Datenschutzgrundverordnung will und darf auch im Interesse ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung weder ehrenamtliches Engagement mit zusätzlicher Bürokratie überfordern noch in den Alltag der Bürger mit lebensfremden Anforderungen eingreifen. Vor allem Vereine und die vielen dort tätigen Ehrenamtlichen oder kleine Unternehmen müssen daher auch künftig durch eine sachgerechte und Augenmaß bewahrende Anwendung der DSGVO vor überbordenden datenschutzrechtlichen Anforderungen geschützt werden. Kein Verein, kein Handwerksbetrieb und keine Arztpraxis muss Bußgelder befürchten, wenn sie aus Unkenntnis erstmals datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt haben.“

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht. Termingerecht traten am 25. Mai 2018 damit auch die Anpassungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes und 21 weiterer Fachgesetze in Kraft. Die Staatsregierung hat bei der Umsetzung bereits im Rahmen der Bundes- und Landesgesetzgebung Bürgernähe und Vollzugstauglichkeit als Leitlinie berücksichtigt und dazu ihre Regelungsspielräume genutzt. Gerade in den Bereichen des Ehrenamts und der kleinen Unternehmen mit bisher eng begrenzten Datenschutzanforderungen sollen auch weiterhin alle verbliebenen Handlungsspielräume genutzt werden. Bei einem Erstverstoß gegen die Bestimmungen drohen keine Bußgelder, Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen. Die Staatsregierung wird darüber hinaus konsequent gegen Abmahnanwälte vorgehen, wenn diese meinen, wegen formeller Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können.

Die Staatsregierung wird gemeinsam mit den Betroffenen weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht identifizieren, bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die Ziele der DSGVO sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden. Hierzu wird sie mit Vereinen und Mittelständlern weiter im Gespräch bleiben.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 108  v. 05.06.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)