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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Klagen gegen Neuerungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG) [BayVerfGH & BVerfG]

7. Juni 2018 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kritisiert die Irreführung der Öffentlichkeit durch die SPD in ihrer Begründung, warum sie Klage gegen die Neuerungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) erheben wird:

„Es ist erstunken und erlogen, dass völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger durch das PAG ihrer Grundrechte beraubt werden. Diejenigen, die einen solchen Unsinn verbreiten, sollen das Gesetz erstmal lesen und verstehen. Mit derart unlauteren Mitteln gegen die Bayerische Polizei Stimmung zu machen, ist nicht nur niveaulos. Es zeigt auch eine bedenkliche Geringschätzung der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten und auf moderne Polizeibefugnisse angewiesen sind.“

Wie Herrmann nochmals zusicherte, gelten für die Bayerische Polizei weiterhin streng rechtsstaatliche Regeln:

„Unsere Rechtsexperten und auch renommierte externe Gutachter sind überzeugt, dass die neuen Regelungen rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind.“

Die Neuerungen im PAG bedeuten nach Herrmanns Worten mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und ein besserer Datenschutz.

„Dazu gehören mehr Auskunftsrechte für Bürger, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen“, erklärte Herrmann.

„Dazu gehören aber auch an strenge Voraussetzungen gebundene erweiterte Maßnahmen der Polizei, um unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor Gefahren zu schützen.“

Der bayerische Innenminister beklagte, dass bereits während der mehr als dreimonatigen parlamentarischen Debatte der Gesetzesnovelle mit bewusst falschen Behauptungen für Verunsicherung gesorgt wurde. So sei es blanker Unsinn zu behaupten, dass die Bayerische Polizei in eine Geheimpolizei und der Freistaat in einen Überwachungsstaat umgebaut werden soll. Auch werde niemand einfach so grundlos überwacht oder weggesperrt werden.

„Die Polizei überwacht eine Person nur, wenn sie aufgrund von Tatsachen eine besondere Gefahrenlage nachweisen kann. Bei verdeckten oder eingriffsintensiven Maßnahmen muss zusätzlich ein Richter das vorher angeordnet haben“, stellte Herrmann erneut klar.

Ebenso könne niemand unbefristet durch die Polizei in Gewahrsam genommen werden.

„Über die Dauer des Gewahrsams entscheidet allein ein unabhängiges Gericht“, so der Minister.

Spätestens nach drei Monaten muss das Gericht nochmal prüfen, ob von dem Betroffenen noch eine Gefahr ausgeht. Außerdem hat das Gericht jedem Betroffenen selbstverständlich ein Rechtsbeistand an die Seite zu stellen.

Auch die künstlich befeuerte Hysterie um die ‚drohende Gefahr‘ kann Herrmann nicht nachvollziehen. Wie er klarstellte, ist diese Gefahrenkategorie nicht neu und wurde bereits im vergangenen Jahr ins PAG aufgenommen. Das BVerfG hat sie 2016 selbst entwickelt, um den Sicherheitsbehörden Rechtssicherheit zu geben.

„Es geht darum, schreckliche Taten bei konkreten Anhaltspunkten bereits im Vorfeld zu unterbinden“, begründete Herrmann.

Nach seinen Worten sei es deshalb absurd, den Eindruck zu erwecken, durch die ‚drohende Gefahr‘ würden die Grundrechte der Bürger ausgehöhlt:

„Sollen wir den Opfern später erklären, dass wir die Tat haben kommen sehen, dass aufgrund von Tatsachen feststeht, eine Gefahr droht, aber leider nicht einschreiten dürfen?“

Jedenfalls setzt Herrmann weiterhin auf maximale Transparenz und Offenheit, beispielsweise über spezielle Accounts in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter.

„Außerdem haben wir auf unserer Internetseite www.pag.bayern.de/ umfangreiche Informationen rund um das PAG zusammengestellt“, ergänzte der Innenminister und rät:

„Lassen Sie sich also nicht manipulieren und informieren Sie sich aus erster Hand über unser neues PAG.“

Zudem verwies Herrmann auf eine unabhängige Expertenkommission, die die Umsetzung der PAG-Neuerungen eng begleiten und analysieren wird.

Auch dem Eindruck, der Freistaat würde am Personal bei der Bayerischen Polizei sparen, tritt der bayerische Innenminister entschieden entgegen:

„Wir setzten nicht nur auf moderne Polizeibefugnisse, sondern auch auf eine personelle Verstärkung bei der Bayerischen Polizei, die bundesweit einmalig ist.“

Auf Basis des 2016 beschlossenen Konzepts ‚Sicherheit durch Stärke‘ sollen von 2017 bis 2020 jedes Jahr 500, insgesamt also 2.000 zusätzliche Stellen für die Bayerische Polizei geschaffen werden. Außerdem sind von 2021 bis 2023 nochmals zusätzlich weitere 1.500 Stellen für die Bayerische Polizei geplant.

„Das sind 3.500 zusätzliche Polizeistellen für mehr Polizeipräsenz und Sicherheit in Bayern“, fasste Herrmann zusammen.

Pressemitteilung des StMI Nr. 192 v. 07.06.2018

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