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StMUK: „Streikrecht stünde der Verlässlichkeit entgegen“ – Bayerns Kultusminister Bernd Sibler zum heutigen Urteil des BVerfG

„Das heutige Urteil des BVerfG ist ein Garant für die Verlässlichkeit unserer Schule. Das Streikrecht stünde dieser Verlässlichkeit entgegen“, begrüßt Bayerns Kultusminister Bernd Sibler das heutige Urteil des BVerfG, das das Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß eingestuft hat.

„Gemeinsam mit unseren Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrern arbeiten wir tagtäglich an einer verlässlichen Schule. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Eltern damit rechnen können, dass ihre Kinder in der Schule gut aufgehoben sind. Dafür stehen unsere Lehrerinnen und Lehrer ein“, so Minister Sibler.

Ein Streikverbot bedeute jedoch nicht, dass die Belange der Lehrkräfte nicht gehört würden.

„Ich weiß um die verantwortungsvolle, oft fordernde Aufgabe unserer Lehrerinnen und Lehrer. Daher bin ich mit allen Verbänden regelmäßig im Gespräch, um gemeinsam weitere Verbesserungen zu erreichen“, erklärt der Minister.

In Bayern sind weit über 90 Prozent der bayerischen Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet. Durch den Beamtenstatus der staatlichen Lehrerinnen und Lehrer, der das Streikrecht ausschließt, werden Kernbestandteile des sozialstaatlichen Bildungsauftrags über ihre Pflichten als Beamte abgesichert. Dazu zählt vor allem die Sicherung eines verlässlichen Schulangebots und der pädagogischen Freiheit sowie die Wahrnehmung des öffentlichen Erziehungsauftrags.

Pressemitteilung des StMUK Nr. 77 v. 12.06.2018