Das baden-württembergische Kommunalwahlrecht legt das Mindestalter für die Stimmabgabe bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre fest. Das daraus folgende „Minderjährigenwahlrecht“ für Bürger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen
Archives for 13. Juni 2018
StMI & StMWi: Bayern ist bundesweites Vorbild bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Anlässlich der aktuellen Zwischenbilanz der Vereinbarung für „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ ziehen die Partner eine sehr positive Bilanz. Insgesamt fanden seit Start der Initiative Ende 2015 bis Ende März 2018 153.791 Integrationen in Ausbildung, Praktikum oder Arbeit statt. Im Zeitraum Dezember 2015 bis März 2018 konnten in 64.511 Fällen Geflüchtete an eine Arbeit in Bayern herangeführt werden. Weiterlesen
StK: Universitätsklinikum Augsburg auf der Zielgeraden – Transaktionsvertrag unterzeichnet
„Die neue Uniklinik in Augsburg ist auf der Zielgeraden“, freute sich Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Rahmen der Unterzeichnung des Transaktionsvertrags für das Universitätsklinikum Augsburg im Prinz-Carl-Palais in München. Weiterlesen
BVerfG: Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß – Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen
Nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sind sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt; damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das ist grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar, denn die Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform trägt der Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beschäftigten nach Art und Umfang der Vorbeschäftigung tatsächlich des Schutzes vor Kettenbefristungen bedürfen und andernfalls das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform gefährdet wäre. Dies hat der Erste Senat des BVerfG mit heute veröffentlichtem Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers und den Vorlagebeschluss eines ArbG hin entschieden. Der Senat hat gleichzeitig klargestellt, dass eine – vom BAG vorgenommene – Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Richterliche Rechtsfortbildung darf den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzen. Hier hatte sich der Gesetzgeber klar erkennbar gegen eine solche Frist entschieden. Weiterlesen