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BayVGH: Von der Israelitischen Kultusgemeinde ausgesprochenes Hausverbot für den Neuen Israelitischen Friedhof München (mündliche Verhandlung am 20.06.2018)

Der Kläger, ein Steinmetzbetrieb, wendet sich gegen ein von der Israelitischen Kultusgemeinde für den Neuen Israelitischen Friedhof München erlassenes Hausverbot, das darauf gestützt ist, dass er sich auf dem Friedhof in unerlaubter Weise betätigt habe. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg: Das VG hielt das Hausverbot wegen mehrerer formeller und materieller Rechtsverstöße für unwirksam. Die Kultusgemeinde bestreitet die staatliche Gerichtsbarkeit und beruft sich insoweit auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Im Berufungsverfahren wird zu klären sein, ob sich aus der Eigenschaft der Kultusgemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts spezielle Anforderungen an den Erlass eines solchen Hausverbots ergeben.

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