Gesetzgebung

StMFLH: Bürokratie im Steuerrecht abbauen – Bayern bringt Initiative im Bundesrat ein

„Wir wollen Mittelstand, Handwerk, Gastgewerbe und Landwirtschaft entlasten. Bayern setzt sich auf Bundesebene dafür ein, bürokratische Hürden im deutschen Steuerrecht abzubauen“, kündigte Finanzminister Albert Füracker aus Anlass der bayerischen Bundesratsinitiative zum Bürokratieabbau im Steuerrecht an. Die Steuerbürokratie soll vor allem für die mittelständische Wirtschaft spürbar verringert werden.

„Gerade das Steuerrecht birgt erhebliche Potenziale, um die Wirtschaft von überflüssiger Bürokratie zu entlasten“, so Füracker.

Bayern fordert mit seiner Initiative unter anderem eine Anhebung der Wertgrenze von 800 auf 1.000 Euro bei der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Im Fokus der mehrere Punkte umfassenden bayerischen Bundesratsinitiative für den Bürokratieabbau stehen vor allem mittelständische Unternehmen, für die die steuerrechtlichen Dokumentations-, Nachweis- und Erklärungspflichten eine erhebliche Belastung darstellen. Füracker erklärte dazu:

„Mit einer Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen von derzeit zehn auf acht Jahre erreichen wir eine substanzielle Entlastung der Unternehmen und Betriebe. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die digitale Vorhaltung von Buchführungsunterlagen flexibler gestaltet werden.“

Die Bayerische Staatsregierung fordert gleichzeitig die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Umsatzsteuerpauschalierung bei Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in der jetzigen Form fortgeführt werden kann. Die Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werden grundsätzlich mit 10,7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Gleichzeitig kann ein pauschaler Vorsteuerabzug in entsprechender Höhe geltend gemacht werden. Für die land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe stellt diese im Jahr 1968 eingeführte Regelung eine erhebliche Vereinfachung im Rahmen der Steuererklärung dar.

„Die Möglichkeit des vereinfachten Verfahrens der Durchschnittssatzbesteuerung muss für die Betriebe wie auch die Finanzverwaltung als wichtiges Instrument der Vereinfachung und der Entbürokratisierung beibehalten werden“, bekräftigte Füracker.

Ferner fordert Bayern die Wiedereinführung eines Freibetrags insbesondere für Gewinne aus forstwirtschaftlicher Nutzung bei der pauschalierenden Gewinnermittlung für kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 1.800 Euro.

Mit einem weiteren Entschließungsantrag im Bundesrat will Bayern durch eine steuerliche Entlastung von Auszubildenden die betriebliche Ausbildung attraktiver machen. Einige Branchen, darunter das Hotel- und Gaststättengewerbe, haben zunehmend Probleme mit der Besetzung von Ausbildungsplätzen. Füracker packt dieses Thema nach Gesprächen mit den zuständigen Verbänden an:

„Wir wollen es für junge Menschen attraktiver machen, sich für eine Ausbildung in der Hotellerie oder Gastronomie zu entscheiden. Bayern will deshalb eine Entlastung der Auszubildenden bei der Versteuerung freier Kost und Logis als Sachbezüge erreichen. So bleibt mehr Netto vom Brutto.“

Pressemitteilung des StMFLH Nr. 221 v. 15.06.2018