Gesetzgebung

GVBl. (11/2018): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 12.06.2018 wurde am 19.06.2018 verkündet (GVBl. S. 391). Es tritt am 01.07.2018 in Kraft. Das Gesetz über die Bayerische Rechtsanwaltsversorgung, von dem nur noch ein Teil der Übergangsvorschriften (Art. 15 Abs. 2 und 3) in Kraft war, tritt mit Ablauf des Vortages außer Kraft.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
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  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

(koh)