Gesetzgebung

GVBl. (11/2018): Gesetz zur Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 12.06.2018 wurde am 19.06.2018 verkündet (GVBl. S. 387). Es tritt am 01.07.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt insbesondere Neuregelungen bei den Zuständigkeiten und sieht vor allem Änderungen des Zuständigkeitsverordnung (ZustV), des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes (BayWeinAFöG), des Gesetzes über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (ZuVLFG) sowie der Verordnung über die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfLV) vor. Mit Ablauf des 30.06.2018 treten das Ausführungsgesetz zum Marktstrukturgesetz (AGMarktStrG), die Verordnung zur Ausführung des Marktstrukturrechts (AVMarktStrR) und die Agrarstatistikverordnung (AgrStatV) außer Kraft.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

(koh)