Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/22908 v. 26.06.2018). Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit wird hiernach zu einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem neuen, zusätzlichen Aufgabenschwerpunkt, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber extremistischen Äußerungen im Internet zu sensibilisieren und vor digitalen Hasspredigern zu wappnen. Das Gesetz soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Weiterlesen
Archives for 26. Juni 2018
StK: Digitale Leuchtturmprojekte im Freistaat Bayern
Der Ministerrat hat heute bei seiner Sitzung in der Technischen Universität München weitreichende Beschlüsse für alle Regionen Bayerns zum Zukunftsthema Digitalisierung gefasst. Weiterlesen
StK: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit wird teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit neuem Schwerpunkt
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit stellt sich neu auf und wird zu einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit neuem, zusätzlichem Schwerpunkt. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. Kultusminister Bernd Sibler: „Aktuelle Entwicklungen machen es notwendig, dass wir dem Missbrauch des Internets für extremistische Stimmungsmache den Kampf ansagen! Wir müssen uns nachhaltig für mehr Objektivität in Diskussionen im world wide web einsetzen und im Zeitalter der Fake News für die Risiken des Informationsangebots im Internet sensibilisieren. Weiterlesen
StK: Bundesratsinitiative gegen missbräuchliche und rechtswidrige Abmahnpraxis im Datenschutzrecht
Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen, den Bayern am 6. Juli 2018 in den Bundesrat einbringen wird. Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Die Datenschutzgrundverordnung soll unsere Bürgerinnen und Bürger besser schützen. Sie darf aber nicht als Deckmantel für unseriöse Abmahnpraktiken missbraucht werden. Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir Abmahnmissbrauch bundesweit effektiv verhindern. Weiterlesen
BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen Überlastung des Gerichts
Die Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft. Einem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen. Mit dieser Begründung hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG mit heute veröffentlichtem Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Haftfortdauerentscheidung stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG Dresden zurückverwiesen. Das Verfahren war nicht in der gebotenen Zügigkeit gefördert worden. Die Fachgerichte hatten bereits nicht schlüssig begründet, warum ein besonderer Ausnahmefall vorgelegen haben sollte, der es gerechtfertigt hätte, dass das LG Dresden erst ein Jahr und einen Monat nach Beginn der Untersuchungshaft und sieben Monate nach der Anklageerhebung mit der Hauptverhandlung begonnen hat. Erst recht wird die bisherige Verhandlungsdichte mit weit weniger als einem Verhandlungstag pro Woche dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht gerecht. Weiterlesen