Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (LzPolBiG) eingebracht

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/22908 v. 26.06.2018). Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit wird hiernach zu einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem neuen, zusätzlichen Aufgabenschwerpunkt, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber extremistischen Äußerungen im Internet zu sensibilisieren und vor digitalen Hasspredigern zu wappnen. Das Gesetz soll am 01.01.2019 in Kraft treten.

Grund für die Gesetzesinitiative

Problem

Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erreicht ihre Zielgruppen z.B. an Schulen, in außerschulischen Formen der Jugendarbeit, bei Veranstaltungen für Erwachsene oder Senioren. Neben den bewährten Printveröffentlichungen stehen zunehmend neue, insbesondere digitale Formate (z.B. Apps, Spiele) im Fokus. Die bisherigen Handlungsformen allein bieten jedoch keine ausreichenden Einflussmöglichkeiten, um bei verzerrenden Darstellungen von Extremisten im Internet, insbesondere in den sozialen Medien, oder auf digitale Hassprediger mit zielgruppengerechten Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen und sozialer Herkunft und Vorbildung reagieren zu können.

Eine neue Rechtsform der Landeszentrale mit entsprechender Organisationsstruktur, Personal und technischer Ausstattung ist notwendig, um der Landeszentrale die ausreichende Flexibilität innerhalb der staatlichen Verwaltung zu geben.

Lösung

Die für die Neustrukturierung der Landeszentrale angemessene Form der Neustrukturierung ist die einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform gibt der Landeszentrale die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlicher und damit flexibler zu agieren (Rechtsfähigkeit nach außen). Zugleich gewährleistet die Teilrechtsfähigkeit, dass die neue Landeszentrale im Innenverhältnis zur Staatsverwaltung weiterhin auf der verlässlichen Grundlage einer staatlichen Haushaltsführung aufbaut und auf den Freistaat Bayern als Dienstherrn bzw. Arbeitgeber des Personals der Landeszentrale verweisen kann. Die Landeszentrale hat gegenüber dem Freistaat Bayern keine eigenständige Rechtsfähigkeit.

Der neue Aufgabenschwerpunkt, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber extremistischen Äußerungen im Internet zu sensibilisieren und vor digitalen Hasspredigern zu wappnen, bedarf zusätzlichen, besonders qualifizierten Personals und ggf. besonderer IT-Ausstattung.

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Beratungsstand (inkl. Ausschussberatungen): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)