Gesetzgebung

StK: Bundesratsinitiative gegen missbräuchliche und rechtswidrige Abmahnpraxis im Datenschutzrecht

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen, den Bayern am 6. Juli 2018 in den Bundesrat einbringen wird. Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Die Datenschutzgrundverordnung soll unsere Bürgerinnen und Bürger besser schützen. Sie darf aber nicht als Deckmantel für unseriöse Abmahnpraktiken missbraucht werden. Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir Abmahnmissbrauch bundesweit effektiv verhindern. Der bayerische Weg zu einem bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Datenschutzrecht führt deshalb nun auch nach Berlin!“

Gerade bei Vereinen sowie kleinen und mittleren Unternehmen besteht die erhebliche Sorge, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden und beispielsweise wegen potenziell fehlerhafter Datenschutzerklärungen auf der Homepage mit Klagen überzogen zu werden.

Bausback: „Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst und wollen solche Praktiken schon im Keim ersticken. Unser Ziel ist: Rechtsfrieden und Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger, für unsere Vereine sowie für unsere Unternehmen.“

Der Gesetzentwurf soll künftig sicherstellen:

  • Keine Abmahnmöglichkeit durch (angebliche) Mitbewerber, sondern nur durch bestimmte Verbraucherschutzverbände.
  • Keine Abmahnmöglichkeit wegen einer Datenschutzerklärung auf der Homepage eines Unternehmers, die allein an formellen Fehlern leidet.
  • Keine Abmahnmöglichkeit, wenn Daten allein zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 138 v. 26.06.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)