Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/23151 v. 05.07.2018). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Die Änderungen sind redaktioneller Natur. Das Gesetz soll am 01.08.2018 in Kraft treten.
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(koh)