Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/23197 v. 05.07.2018). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen.

Einem Teil der Änderungen liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/22902 v. 26.06.2018 zugrunde. Damit kann der Präsident oder die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts so ernannt werden, dass dem Gericht unmittelbar mit Errichtung ein Präsident/eine Präsidentin vorsteht.

Die sonstigen Änderungen betreffen das Einfügen bestimmter Datumsangaben bzw. sind redaktioneller Natur. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 15.09.2018 in Kraft treten.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
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  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)