Gesetzgebung

StMFLH: Bürokratie im Steuerrecht abbauen – Bayern bringt Entschließungsanträge im Bundesrat ein

„Das Steuerrecht birgt erhebliche Potenziale, um die Wirtschaft von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Für kleine mittelständische Unternehmen stellen die steuerrechtlichen Dokumentations-, Nachweis- und Erklärungspflichten eine erhebliche Belastung dar. Wir wollen Mittelstand, Handwerk, Gastgewerbe und Landwirtschaft entlasten. Bayern setzt sich auf Bundesebene dafür ein, bürokratische Hürden im deutschen Steuerrecht abzubauen“, teilt Finanzminister Albert Füracker mit. Bayern bringt heute (am 6.7.) im Bundesrat mehrere Entschließungsanträge für Steuererleichterungen ein.

„Mit einer Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen von derzeit zehn auf acht Jahre erreichen wir eine substanzielle Entlastung der Unternehmen und Betriebe. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die digitale Vorhaltung von Buchführungsunterlagen flexibler gestaltet werden“, betont Füracker.

Bayern fordert mit seiner Initiative unter anderem auch eine Anhebung der Wertgrenze von 800 auf 1.000 Euro bei der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter.

In einem weiteren Entschließungsantrag an den Bundesrat will Bayern eine Halbierung des Zinssatzes für die Verzinsung von Steuernachzahlungen erreichen. Die jüngste Entscheidung des BFH, in der dieser erstmals verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent p.a. im Steuerrecht geäußert hat, unterstreicht die wiederholten bayerischen Forderungen nach einer Anpassung der nicht mehr zeitgemäßen Zinsregelungen. Eine Senkung des Zinssatzes für die Verzinsung nach der Abgabenordnung sei längst überfällig, betont Füracker. Zinsen auf Steuernachzahlungen von jährlich 6 Prozent seien den Bürgerinnen und Bürgern schon lange nicht mehr vermittelbar.

Schließlich will Bayern im Bundesrat die betriebliche Ausbildung durch eine steuerliche Entlastung von Auszubildenden attraktiver machen. Einige Branchen, darunter das Hotel- und Gaststättengewerbe, haben zunehmend Probleme mit der Besetzung von Ausbildungsplätzen.

Füracker: „Wir wollen es für junge Menschen attraktiver machen, sich für eine Ausbildung in der Hotellerie oder Gastronomie zu entscheiden. Bayern will deshalb eine Entlastung der Auszubildenden bei der Versteuerung und der Sozialversicherung freier Kost und Logis als Sachbezüge erreichen. So bleibt mehr Netto vom Brutto.“

Pressemitteilung des StMFLH Nr. 262 v. 06.07.2018