• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

BGH: Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Henning Radtke zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt

16. Juli 2018 by Klaus Kohnen

Der Bundespräsident hat heute Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Henning Radtke zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt.

„Ich freue mich, dass mit Herrn Prof. Dr. Henning Radtke eine bestens ausgewiesene Richterpersönlichkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden ist. Herr Radtke ist nicht nur ein herausragender Wissenschaftler, sondern auch ein ausgezeichneter Richter. Als Mitglied des 1. Strafsenats hat er über seine fachliche Expertise hinaus auch ein ausgeprägtes Gespür für die praktische Relevanz und Umsetzbarkeit höchstrichterlicher Rechtsprechung gezeigt und sich intensiv in die Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern eingebracht. Besonders beeindruckt hat mich ferner sein beständiger Einsatz für Rechtsstaatsdialoge im europäischen und außereuropäischen Ausland. Für seine Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht wünsche ich ihm Erfolg und Erfüllung.“

Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Radtke ist 56 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er als Akademischer Rat, wissenschaftlicher Assistent und Oberassistent am Juristischen Seminar der Universität Göttingen tätig. Im November 1997 erfolgte seine Habilitation an der Universität Göttingen mit der Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht. An der Universität des Saarlandes hatte er von August 1999 bis Juli 2002 eine Professur (C3) für Strafrecht, Strafprozessrecht und Nebengebiete inne; von April 2000 bis März 2002 war er zugleich Prodekan der Abteilung Rechtswissenschaften der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität und von Januar 2000 bis Juli 2002 außerdem im zweiten Hauptamt als Richter am Saarländischen Oberlandesgericht tätig. Von August 2002 bis September 2005 war Herr Prof. Dr. Radtke Inhaber der Professur (C4) für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Marburg. In der Zeit von Oktober 2003 bis September 2004 war er Studiendekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Marburg und von Oktober 2004 bis September 2005 Dekan des Fachbereichs. Seit Oktober 2005 war er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Hannover. Daneben gehörte er seit Januar 2008 im zweiten Hauptamt als Richter am Oberlandesgericht dem Oberlandesgericht Celle an. Seit Juli 2012 war er an das Landgericht Hannover abgeordnet und dort Beisitzer in einer Schwurgerichtskammer.

Am 5. Oktober 2012 wurde Herr Prof. Dr. Radtke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither war er Mitglied des 1. Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen in Spezialzuständigkeit die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie in Militärstrafsachen zugewiesen sind. Seit Januar 2014 gehörte er zugleich dem Senat für Notarsachen an. Herr Prof. Dr. Radtke war Mitglied in der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Juli 2014 einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens, die am 13. Oktober 2015 ihren Abschlussbericht übergeben hat.

Pressemitteilung des BGH Nr. 118 v. 16.07.2018

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Personalien

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juli 2018
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031  
« Jun   Aug »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK