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Ehrenamtsbeauftragte: „Ehrenamt bleibt sozialversicherungsfrei – Bayerische Jungbauernschaft e.V. erhält Recht in der Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung“

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„Heute ist ein guter Tag für das Ehrenamt in Bayern“, kommentiert die Bayerische Ehrenamtsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer, MdL, das Urteil des Münchner Sozialgerichts.

„Ich freue mich, dass mit dieser Entscheidung eine tragende Säule unserer Gesellschaft gerettet wird. Ehrenamtliche stellen ihre Zeit und oft auch Geld in den Dienst unserer Gemeinschaft – ohne jegliche Erwerbsabsicht. Da kann es doch nicht sein, dass man sie mit ungerechtfertigten Sozialversicherungsabgaben und hoher Bürokratie bestraft.“

„Alles andere“, so Brendel-Fischer weiter, „würde das Ehrenamt in Bayern massiv schwächen.“

Nach einer Betriebsprüfung bei der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. hatte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Sozialversicherungsabgaben für die ehrenamtliche Tätigkeit der Vorsitzenden in den Jahren 2010–2013 nachgefordert. Der ehrenamtlich tätige Landesvorstand befände sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sei nicht selbstständig tätig, lautete der ursprüngliche Vorwurf.

„Dass Aufwandsentschädigungen, welche über die steuerlich anerkannten Ehrenamtspauschalen oder Übungsleiterpauschalen hinausgehen, jetzt doch als sozialversicherungsfrei anerkannt werden, stärkt das Ehrenamt in Bayern und seinen Wert für unsere Gemeinschaft“, freut sich Brendel-Fischer.

Pressemitteilung der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt v. 17.07.2018