Gesetzgebung

GVBl. (13/2018): Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 10.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 523). Es tritt am 01.09.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt insbesondere Änderungen der BayBO, daneben auch Änderungen des BayDSchG. Anlass der Änderungen ist bestehender Anpassungsbedarf an europarechtliche Vorgaben im Bereich des Bauproduktenrechts. Dies gibt Anlass für weitere Änderungen; hervorzuheben ist insofern die Wiederaufnahme des Abstandsflächenrechts in das Pflichtprüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren, die klarere Strukturierung der Regelungen über die Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit sowie Maßnahmen zu Förderung der Elektromobilität im Bereich der Stellplatzablöse und des gemeindlichen Satzungsrechts (Klarstellung, dass die Gemeinde in einer örtlichen Stellplatzsatzung auch die Ausstattung von Stellplätzen mit Elektroladestationen regeln kann).

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)