Gesetzgebung

GVBl. (13/2018): Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts verkündet

Das o.g. Gesetz v. 12.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 545). Es sieht die erneute Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor. Sitz ist München. In Bamberg und Nürnberg bestehen jeweils zwei Strafsenate des Obersten Landesgerichts. Das Gesetz bringt insbesondere Änderungen des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG), das auch eine amtliche Kurzbezeichnung erhält (Gerichtsorganisationsgesetz), und des AGGVG, daneben Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG), des Baukammerngesetzes (BauKaG) und des BayRiStAG. Schließlich sieht es die Aufhebung des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren in Fideikomiß- und Stiftungssachen vor. Das Gesetz tritt am 15.09.2018 in Kraft, teilweise auch abweichend hiervon.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)