Gesetzgebung

StMAS: Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer zum geplanten Gesetzentwurf des BMAS zum Teilhabechancengesetz

„Wir stehen zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die finanziellen Mittel, die die Koalitionsregierung für Langzeitarbeitslose zusätzlich zur Verfügung stellt, jedoch allein für den Ausbau des Sozialen Arbeitsmarkts verwenden. Der soziale Arbeitsmarkt ist ein dritter, künstlicher Arbeitsmarkt. Er finanziert sich im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln. Dieser Vorschlag ist sehr teuer und hilft vergleichsweise nur wenigen Menschen.“

Nach Ansicht der Ministerin kann eine öffentlich geförderte Beschäftigung nur einer von vielen Bausteinen sein.

„Auch der ganzheitliche Ansatz ist im Koalitionsvertrag vereinbart! Unser primäres Ziel ist es nicht, Menschen in einen künstlichen, sondern in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen. So haben Langzeitarbeitslose und ihre Familien wieder die Chance auf eigenen Füßen zu stehen. Wir haben einen sehr effektiven bayerischen Weg zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt, die ganze Familie mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Daraus ist das Gesamtkonzept CURA entstanden. So können wir erreichen, dass die ‚Hartz-IV-Karrieren‘ durchbrochen werden und Familien sich eigenverantwortlich selbst helfen können. Wir fordern mit dem Teilhabechancengesetz des Bundes die bundesweite Umsetzung des ganzheitlichen Ansatzes! Dazu ist es dringend nötig, dass der Bund den starken Personalmangel in den Jobcentern beseitigt und dafür die notwendigen Mittel einsetzt“, so die Ministerin.

Bayern führt den ganzheitlichen Ansatz aktuell mit dem Gesamtkonzept CURA – Coaching von Familien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit – in ausgewählten Regionen durch.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 502 v. 18.07.2018

Redaktioneller Hinweis

Vgl. die Pressemitteilung des BMAS v. 18.07.2018 „Kabinett beschließt Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“.