Anlässlich der Gründung des neuen Landesamts für Asyl und Rückführungen in Ingolstadt haben heute Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann die Vorteile der neugeschaffenen Behörde hervorgehoben. „Das neue Landesamt steht für Humanität und Ordnung in der Flüchtlingspolitik. Wer schutzberechtigt ist, bekommt in Bayern bessere Chancen als anderswo. Wir geben mehr Geld aus für Integration als die meisten Bundesländer. Ausreisepflichtige aber müssen die Regeln unseres Rechtsstaats respektieren und das Land verlassen. Auch hier werden wir die Balance halten“, so der Ministerpräsident. Weiterlesen
Archives for 27. Juli 2018
StK: Staatsregierung baut erfolgreiche Strategie zum Bürokratieabbau weiter aus
Staatsminister Dr. Florian Herrmann: „Initiative für neue Praxis-Checks beim Erlass von Normen stärkt Praxistauglichkeit und leichtere Anwendung staatlicher Regelungen“ Weiterlesen
StMI: Herrmann bei Polizeivizepräsidentenwechsel in Niederbayern
Das Polizeipräsidium Niederbayern bekommt einen neuen Vizepräsidenten: Nach mehr als 44 Dienstjahren bei der Bayerischen Polizei geht der bisherige Polizeivizepräsident Anton Scherl (60) zum 31. Juli 2018 in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird der Leitende Polizeidirektor Manfred Jahn (56), der seit rund vier Jahren im Polizeipräsidium Oberpfalz erfolgreich das Sachgebiet ‚Ordnungs- und Schutzaufgaben, Verkehr‘ leitet. [Read more…]
StMI: Herrmann zu Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei
Als „konstruiert, unbegründet und unverständlich“ hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Bedenken der Grünen an der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Bayerischer Polizei bei den Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich zurückgewiesen. „Die Kooperation unserer Bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei ist verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, erklärte Herrmann. Weiterlesen
BayVGH: Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten
Mit Urteil vom 3. Mai 2018, zu dem die schriftlichen Entscheidungsgründe jetzt vorliegen, hat der BayVGH entschieden, dass einzelne Honig-Portionspackungen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden müssen, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden. Damit wurde die Berufung der Klägerin, eines in Europa tätigen Unternehmens im Bereich der Herstellung und Abfüllung von Honig, gegen das erstinstanzliche Urteil des VG München zurückgewiesen. Weiterlesen