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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Herrmann zu Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei

27. Juli 2018 by Klaus Kohnen

Als „konstruiert, unbegründet und unverständlich“ hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Bedenken der Grünen an der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Bayerischer Polizei bei den Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich zurückgewiesen. „Die Kooperation unserer Bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei ist verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, erklärte Herrmann.

„Wir haben gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar und eindeutig abgesteckt“, erläuterte der Minister.

Die Rechtsgrundlagen der Personenkontrollen richten sich laut Herrmann nach dem jeweiligen Polizeigesetz, also für die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz und für die Bayerische Grenzpolizei nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz.

Herrmann: „Niemand wird ernsthaft in Zweifel ziehen wollen, dass beide Gesetze vom Bundesgesetzgeber beziehungsweise Bayerischen Landtag demokratisch zustande gekommen sind.“

Es sei außerdem für jede an der Grenze kontrollierte Person schon an der Uniform deutlich erkennbar, ob ein Bundespolizist oder Landespolizist kontrolliert.

Ebenfalls „glasklar“ ist nach Herrmanns Worten, dass das polizeiliche Handeln selbstverständlich der parlamentarischen Kontrolle unterliegt: Bei der Bundespolizei durch den Bundestag und bei der Bayerischen Grenzpolizei durch den Bayerischen Landtag. Dazu komme die Überprüfbarkeit durch unabhängige Gerichte. An der Zulässigkeit der temporären Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze gibt es nach Herrmanns Darstellung ebenfalls keine Zweifel:

„Die EU hat der Verlängerung der Grenzkontrollen ausdrücklich zugestimmt.“

Wie der Minister erläuterte, führt die Bayerische Grenzpolizei nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarung mit der Bundespolizei seit dem 18. Juli neben der bereits deutlich intensivierten Schleierfahndung im grenznahen Raum auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei auch eigenständige Kontrollen an der Grenze durch.

„Diese Kontrollen sind eng verzahnt und werden zeitlich wie örtlich abgesprochen, auch über spezielle Verbindungsbeamte“, so Herrmann.

Notwendig sei das engmaschige Kontrollnetz solange, wie der Schutz der EU-Außengrenzen nicht ausreichend gewährleistet ist.

„Gemeinsam mit der Bundespolizei sorgen wir mit unseren Kontrollen für deutlich mehr Sicherheit im grenznahen Raum und in ganz Bayern“, fasste Herrmann zusammen.

Bekämpft werden sollen vor allem illegale Migration, menschenverachtende Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle.

Wie notwendig ein engmaschiges Kontrollnetz an der Grenze ist, zeigen laut Herrmann beispielsweise die Aufgriffe im vergangenen Jahr. 2017 hat die Bundespolizei mit ständiger Unterstützung durch eine Hundertschaft der Bayerischen Bereitschaftspolizei an der deutsch-österreichischen Grenze und im bayerischen Grenzgebiet 286 Schleuser festgenommen, die 746 Menschen illegal nach Deutschland einschleusen wollten. Darüber hinaus wurden mehr als 11.000 Personen kontrolliert, nach denen aus den verschiedensten Gründen polizeilich gefahndet wurde. Rund 2.000 von ihnen wurden festgenommen.

„Dass hier die Grünen von ‚ausufernden Tätigkeiten‘ sprechen, zeigt, wie weit die Partei von der Lebenswirklichkeit entfernt ist“, betonte Herrmann.

„Vom ‚grünen Elfenbeinturm‘ aus die sinnvolle und hochengagierte Arbeit der Polizei schlechtzureden hilft nicht, unsere Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Kriminalität zu schützen.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 284 v. 27.07.2018

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