Gesetzgebung

GVBl. (14/2018): Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 583). Es tritt teilweise am 01.08.2018 in Kraft, teilweise später. Das UnterbrG tritt mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft. In formeller Hinsicht bemerkenswert und Indiz, welch große Bedeutung diesem Gesetz beigemessen wird, ist die Tatsache, dass es eine Präambel erhält.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen (Stellungnahmen): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)