Gesetzgebung

GVBl. (14/2018): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 608). Es tritt im Wesentlichen am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG), des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) sowie des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG) vor. Die Änderungen des BayImSchG dienen in erster Linie der Anpassung an das geänderte Bundesrecht und führen damit zur landesrechtlichen Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Richtlinie). Durch die Änderung des BayAbfG wird insbesondere das Ausfallrisiko hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme, die im Bereich des Abfallrechts bei behördlichen Maßnahmen zur Beseitigung rechtswidriger Zustände auf Grundstücken entstehen, verringert.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)