Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 612). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt Änderungen des Ausführungsgesetz-Aufenthaltsgesetzes (AG-AufenthG).
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(koh)