Gesetzgebung

GVBl. (14/2018): Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 604). Es tritt am 01.08.2018 in Kraft. Das Gesetz sieht in Umsetzung der RL 2014/52/EU (UVP-Änderungsrichtlinie) Änderungen des BayVwVfG vor; darüber hinaus wird das BayNatSchG hinsichtlich der UVP-Pflicht bei der Verwendung von Biotopen zu intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geändert. Schließlich wird auch das Landesentwicklungs- und Umweltfragen-Zuständigkeitsgesetz (LUmwZustG) geändert, das in diesem Zuge eine neue Überschrift erhält: „Gesetz über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfUG)“.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)