Gesetzgebung

GVBl. (15/2018): Gesetz über die Stiftung Staatstheater Augsburg (AugStG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 31.07.2018 wurde am 07.08.2018 verkündet (GVBl. S. 667). Es tritt am 01.09.2018 in Kraft. Das Theater Augsburg wird bislang als Eigenbetrieb der Stadt Augsburg betrieben. Künftig soll das Theater in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Augsburg als Staatstheater Augsburg betrieben werden. Zu diesem Zweck wird das Theater – analog dem Vorgehen in Nürnberg – in eine Stiftung Staatstheater Augsburg überführt.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)