Gesetzgebung

GVBl. (15/2018): Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze verkündet

Das o.g. Gesetz v. 31.07.2018 wurde am 07.08.2018 verkündet (GVBl. S. 670). Es tritt am 01.01.2019 in Kraft. Mit dem Gesetz werden Schuldner- und Insolvenzberatung auf kommunaler Ebene zusammengeführt und hierzu die Aufgaben der Insolvenzordnung – außer der Anerkennung als geeignete Stellen – in den übertragenen Wirkungskreis der kreisfreien Gemeinden und Landkreise delegiert.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)