Das o.g. Gesetz v. 31.07.2018 wurde am 07.08.2018 verkündet (GVBl. S. 670). Es tritt am 01.01.2019 in Kraft. Mit dem Gesetz werden Schuldner- und Insolvenzberatung auf kommunaler Ebene zusammengeführt und hierzu die Aufgaben der Insolvenzordnung – außer der Anerkennung als geeignete Stellen – in den übertragenen Wirkungskreis der kreisfreien Gemeinden und Landkreise delegiert.
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- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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(koh)