Gesetzgebung

StMAS: Kindergeld darf nicht missbraucht werden [Bundesratsinitiative zur Anpassung an Kaufkraft des Wohnsitzlandes der Kinder]

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Die Höhe des Kindergeldes an die jeweilige Kaufkraft des Wohnsitzlandes der Kinder anzupassen, ist eine bayerische Initiative“, erklärt Sozialministerin Kerstin Schreyer.

„Ich freue mich, dass unsere Forderung nun auch außerhalb Bayerns aufgegriffen wird. Es liegt in der Hand des Bundes, möglichen Missbrauch des Kindergelds zu unterbinden und damit verbundene Anreize zur Trennung von Familien abzuschaffen.“

Bereits im Juni hat die Bayerische Staatsregierung eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, mit dem Ziel die Zahlungen anzupassen.

„Wenn Kindergeld nach deutschen Verhältnissen in einem Land mit niedrigen Preisen und Kosten ausgezahlt wird, kann das je nach Zahl der Kinder ein weiteres Einkommen für die Eltern bedeuten. Wir wollen mit einer überproportionalen Förderung aber nicht die Trennung von Familien unterstützen“, erklärt Schreyer.

„Bei der Konferenz der deutschen Jugend- und Familienminister im Mai in Kiel habe ich bereits für unsere bayerische Initiative geworben. Dass nun ausgerechnet Oberbürgermeister der SPD unsere Forderung aufgreifen ist eine Bestätigung unserer Initiative“, so Schreyer weiter.

„Das wird unserer Forderung weiteren Nachdruck verleihen.“

Pressemitteilung des StMAS Nr. 547 v. 09.08.2018

Redaktioneller Hinweis

Zum euoparechtlichen Hintergrund vgl. hier.