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StMI: Bayerischem Katastrophenschutz muss ab 2019 mehr Geld zur Verfügung gestellt werden – Einsatzkräfte bekommen umfassendere Ausstattung

13. August 2018 by Klaus Kohnen

Im Bayerischen Doppelhaushalt 2019/2020 sollen die finanziellen Mittel für die Ausstattung im Katastrophenschutz durch das neue Sonderinvestitionsprogramm „Katastrophenschutz Bayern 2030“ ergänzt und deutlich aufgestockt werden. Das hat Innenminister Joachim Herrmann den Spitzenvertretern der Feuerwehren, der zur Katastrophenhilfe verpflichteten freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Bayerisches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe sowie des Technischen Hilfswerks und des Medizinischen Katastrophen-Hilfswerks Deutschland e.V beim halbjährlichen „Spitzengespräch Katastrophenschutz“ in Aussicht gestellt.

„Wir werden damit die Leistungsfähigkeit unserer Organisationen nochmals um einen großen Schritt voranzubringen“, betonte Herrmann.

Grund seien Bedrohungslagen wie zum Beispiel immer häufiger auftretende Wetterextreme, terroristische Anschläge oder andere Großschadensereignisse.

„Daneben wird der Freistaat Bayern auch erheblich in ein neues Ausbildungszentrum für besondere Einsatzlagen investieren, das in Windischeschenbach entsteht und von den freiwilligen Hilfsorganisationen betrieben werden soll“, versprach der Minister.

Bayern habe bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 28,4 Millionen Euro für Investitionen in den Katastrophenschutz bereitgestellt und einen anerkannt hohen Sicherheitsstandard erreicht. Angesichts der wachsenden Herausforderungen müssten laut Herrmann im nächsten Doppelhaushalt jedoch noch deutlich mehr Mittel für den Katastrophenschutz breit gestellt werden:

„Selbstverständlich setzen wir alles daran, dass unsere Einsatzkräfte die bestmögliche Ausbildung und Ausrüstung haben.“

Dies betrifft laut dem Innenminister insbesondere die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, in denen sich überwiegend Ehrenamtliche für ihre Mitmenschen einsetzen.

Das Gleiche gelte für den Rettungsdienst. Dort arbeiten zwar überwiegend hauptamtliche Notärzte, Notfallsanitäter sowie Rettungsassistenten und -sanitäter. Diese werden aber von vielen ehrenamtlichen Einsatzkräften unterstützt, die gerade bei Großschadenslagen eine wichtige Rolle spielen. Herrmann rief bei dieser Gelegenheit die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) – zuständig für die Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes – auf, bei der Ausschreibung von rettungsdienstlichen Leistungen auch den für Großschadenslagen nötigen Sonderbedarf sorgfältig zu berücksichtigen.

„Hierbei ist von Schadensszenarien mit mindestens 50 Verletzten, je nach lokalen Gegebenheiten von noch größeren Schadensereignissen, auszugehen“, so der Minister.

Herrmann informierte im Spitzengespräch auch über den Sachstand der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung, die von der Bundesregierung überarbeitet wurde und der veränderten Sicherheitslage Rechnung trägt.

Innenminister Herrmann: „Der Bund steht bei der Neugestaltung der Zivilen Verteidigung in der Verantwortung, erforderliche Klärungen herbeizuführen und insbesondere die nötigen Haushaltsmittel bereitzustellen.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 297 v. 13.08.2018

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