Aktuelles

StMB: Gegen Baulücken und Leerstand – Freistaat hilft mit neuen Fördergeldern

©pixelkorn - stock.adobe.com

Städte, Gemeinden und interkommunale Verbünde, die ihre Baulücken und Leerstände systematisch erfassen und nachhaltig entwickeln, können auf Unterstützung vom Freistaat zählen. Wer seine freien Flächen im Ort mit externen Planern ermittelt und für Projekte aktiviert, bekommt dafür Geld.

„Wir müssen unverbaute Natur schonen und die Entwicklung der freien Flächen in Städten und Gemeinden vorantreiben. Deshalb unterstützen wir Kommunen mit bis zu 60 Prozent Förderung, die ihre freien Flächen und den Leerstand von Planern ermitteln lassen. Wir wollen wertvolle Flächen in Bayern sparen und helfen Kommunen, die sich beim Bauen auf ihre Ortskerne konzentrieren“, so Bayerns Bauministerin Ilse Aigner heute.

Mit einem neuen Förderprogramm will die Bauministerin Kommunen mit bis zu 5.000 Einwohnern mit bis 15.000 Euro unter die Arme greifen. Kommunen in der Größe von 5.000 bis 20.000 Einwohner können bis 25.000 Euro erhalten. Ab 20.000 Einwohner gibt es bis zu 35.000 Euro. Interkommunale Verbünde erhalten die Förderung je nach Konzept.

Der Freistaat fördert beispielsweise die Erhebung von bestehenden Baulücken im Ort. Auch Brachen, minder genutzte Bauflächen oder Leerstände sollen auf Wunsch der Bauministerin ermittelt, beseitigt und neu beplant werden.

Aigner: „Wir wollen die Strukturen im Ort stärken und das Ausfransen an den Ortsrändern und Wildwuchs vermeiden.“

Unterstützt werden Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände und auch Interkommunale Zusammenschlüsse. Interessierte sind aufgefordert ihre Ideen und Projekte bis zum 5. Oktober 2018 bei den jeweiligen Bezirksregierungen im Sachgebiet 34 (Städtebau) einzureichen.

Schließen sich mehrere Gemeinden zusammen, kann die Frist in Abstimmung mit den Bezirksregierungen verlängert werden.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Merkblatt unter:

www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/180814_innenentwicklungspotentiale.pdf

Pressemitteilung des StMB Nr. 95 v. 15.08.2018