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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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VG Ansbach: Versammlung ohne Redeverbot

16. August 2018 by Klaus Kohnen

Die 4. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 16. August 2018 unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Dr. Heinold einem Eilantrag im Zusammenhang mit Auflagen für eine Versammlung am 18. August 2018 in Nürnberg stattgegeben.

Für den 18. August 2018 wurde in Nürnberg eine Versammlung unter dem Motto „Schutz und Freiheit für unser Land“ angemeldet. Die Stadt Nürnberg untersagte in einer Auflage den Redebeitrag eines bestimmten Redners, der nach Auffassung der Stadt in der Vergangenheit durch volksverhetzende Äußerungen gegen den Islam auffällig geworden war. Es sei daher mit der Begehung einer Straftat der Volksverhetzung zu rechnen. Hiergegen wendete sich der Veranstalter mit einem Eilantrag.

Das VG hat dem Eilantrag stattgegeben. Das Mittel des demokratischen Rechtsstaates ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Redebeitrag und nicht das Verbot. Für ein Verbot hat die Rechtsprechung daher in der Vergangenheit hohe Hürden für die Prognose einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wozu auch die Gefahr der Begehung einer Straftat wegen Volksverhetzung gehört, aufgestellt. Eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine solche Gefahrenprognose sah das Gericht nicht als gegeben an.

Gegen diesen Beschluss können die Antragsteller Beschwerde zum BayVGH erheben.

Pressemitteilung des VG Ansbach v. 16.08.2018 zum Beschl. v. 16.08.2018 – AN 4 S 18.01603

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