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VG Ansbach: Versammlungsverbot für Emskirchen bleibt

Die 4. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 20.08.2018 einem Eilantrag gegen das Versammlungsverbot für das Gemeindegebiet Emskirchen (von Sonntag, 19.08.2018, 0:00 Uhr bis Dienstag, 21.08.2018, 12:00 Uhr) abgelehnt.

In der Gemeinde Emskirchen, Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim lebt ein Youtuber, der unter dem Pseudonym „Drachenlord“ bekannt ist. In den sozialen Netzwerken wurde im Gesamtkontext „Dem Drachen das Fürchten lehren!“ zu einer Versammlung aufgerufen. Das Landratsamt hat für den oben genannten Zeitraum für das Gemeindegebiet Emskirchen per Allgemeinverfügung ein Versammlungsverbot erlassen. Begründet wurde dies mit einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. In den sozialen Netzwerken sei im Rahmen der Versammlung auch zu Straftaten aufgerufen worden. Unter anderem wurde eine Belohnung für die Ermordung von „Drachenlord“ in Aussicht gestellt. In der Vergangenheit sei es weiter wiederholt zu Straftaten gegen ihn gekommen, insbesondere zu Raub, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung.

Hiergegen wendet sich ein Antragsteller. Bei den Versammlungsteilnehmern handele es sich um ein führerloses Kollektiv friedlicher Schaulustiger. Die von dem Antragsgegner zitierten Aufrufe seien aus dem Zusammenhang gerissen und vielmehr ironisch bzw. nicht ernst gemeint zu verstehen. Dieser Argumentation hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Offen kann bleiben, wie der Antragsteller – ohne Veranstalter zu sein – verbindlich für das geltend gemachte „Kollektiv“ sprechen will. Die Gefährdungsprognose des Landratsamtes sei jedenfalls durch konkrete Ereignisse hinreichend belegt.

Gegen diesen Beschluss können die Antragsteller Beschwerde zum BayVGH erheben.

Pressemitteilung des VG Ansbach v. 20.08.2018 zum Beschl. v. 20.08.2018 – AN 4 S 18.01627