Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich gemeinsam mit Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml darauf geeinigt, dass bei schulischen Pflegehelferausbildungen ab sofort die Weiterführung auch nach Ablehnung eines Asylantrags grundsätzlich möglich ist. „Im Vorgriff auf die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung der sogenannten ‚3-plus-2-Regelung‘ bei staatlich anerkannten Helferberufen ist das eine sinnvolle Lösung“, sagt Herrmann. Weiterlesen