Gesetzgebung

StMB: Bayern vereinfacht das Bauen – Novelle der BayBO tritt am 01.09.2018 in Kraft

Abstandsflächenrecht wird modernisiert / Dichteres Bauen möglich / Kommunen können künftig Stellplätze für Elektrofahrzeuge und E-Bikes vorschreiben

Ab 01.09.2018 tritt die neue Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft.

“Wir modernisieren unsere Gesetze und bauen Bürokratie ab. Dadurch wird das Bauen für Bauherren einfacher”, so Bayerns Bauministerin Ilse Aigner heute.

Die Novelle der BayBO ermöglicht beispielsweise eine dichtere Bebauung in der Stadt.

Aigner: “Im Grunde passen wir die Gesetze an das moderne urbane Wohnen an. Vor hundert Jahren hat es Sinn gemacht, dass wir Arbeiten und Wohnen stark getrennt haben. Mittlerweile hat sich viel getan. Wir brauchen mehr Wohnraum und wollen, um Flächen zu sparen, mehr in den Städten verdichten.”

Für Aigner ist das ein wichtiger Mosaikstein im Bild des innerstädtischen Wohnungsbaus.

Neben dem Abstandsflächenrecht gibt es auch Änderungen bei den Vorschriften der Kommunen zu Stellplätzen. Stellplatzrecht ist in erster Linie eine Frage kommunaler Verkehrspolitik. Auch hier stärkt die BayBO die Position der Gemeinden. So können Gemeinden künftig das Anbringen von Elektroladestationen auf Stellplätzen und für Fahrradabstellplätze vorschreiben. Auch bei der Verwendung der Stellplatz-Ablöse haben die Kommunen künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können davon jetzt den Bau von Elektroladestationen für Autos und Fahrräder, Abstellplätze für Fahrräder oder auch Mietfahrradanlagen finanzieren.

Die Bayerische Bauordnung regelt, wie Bauherren im Freistaat bauen können – angefangen vom Abstandsflächenrecht, bis hin zum Brandschutz. Ursprünglich war die Bauordnung ins Leben gerufen worden, um Stadtbrände zu vermeiden. Die Urversion der Bayerischen Bauordnung gab es bereit 1864. So, wie sich das Bauen in rund 150 Jahren geändert hat, wurden auch die Vorschriften ständig angepasst. Die Bayerische Bauordnung wurde zuletzt im Jahr 2015 novelliert. Sie gilt nicht nur für Gebäude, sondern für bauliche Anlagen aller Art, wie zum Beispiel Campingplätze oder Vergnügungsparks. Selbst die Abnahme der Fahrgeschäfte auf dem jährlichen Oktoberfest ist in der Bayerischen Bauordnung geregelt.

Pressemitteilung des StMB Nr. 107 v. 31.08.2018