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VG München: Erweiterung des Anbaus am Watzmannhaus vorläufig gestoppt

Der Deutsche Alpenverein darf vorerst keine baulichen Änderungen am Salettl des Watzmannhauses vornehmen. Dies hat die 1. Kammer des VG München mit gestern bekanntgegebenem Beschluss entschieden und damit dem Antrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. stattgegeben.

Das Watzmannhaus liegt auf 1.900 Metern Höhe im Vogelschutz-Gebiet und Flora-Fauna-Habitat des „Nationalparks Berchtesgaden“. Das Landratsamt Berchtesgadener Land erteilte dem Deutschen Alpenverein (DAV) im Februar 2016 eine Baugenehmigung für den Abriss des alten und den Neubau des um etwa 70 Quadratmeter größeren Salettls.

Die Baugenehmigung für dieses Vorhaben hat das VG München nun außer Vollzug gesetzt und damit den für Anfang September 2018 mit dem Abriss des alten Salettls geplanten Beginn der Bauarbeiten untersagt. Die Baugenehmigung sei rechtswidrig, da das Landratsamt eine Ermessensentscheidung darüber hätte treffen müssen, ob von dem generellen Bauverbot im Gebiet des Nationalparks Berchtesgaden eine Befreiung erteilt werden kann. Dabei hätte die Baugenehmigungsbehörde naturschutzrechtliche Belange gegen die Interessen des DAV abwägen müssen. Dies sei nicht geschehen, sondern lediglich ohne eigene Prüfung eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde übernommen worden.

Das VG hat den Antrag im Übrigen für zulässig gehalten, obwohl erst im Mai 2018 gegen die bereits im Februar 2016 erteilte Genehmigung Klage erhoben wurde. Weder sei dem Antragsteller die Baugenehmigung bekanntgegeben worden noch hätte er davon Kenntnis haben müssen. So habe der Antragsteller keine Verpflichtung gehabt, sich in internen Zeitschriften des DAV über das Bauvorhaben zu informieren. Auch habe sich die Erteilung der Baugenehmigung nicht aus der erhöhten Anzahl von Hubschrauberflügen aufgedrängt, da auch die Bundespolizei in der Nähe Hubschraubereinsätze fliege.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum BayVGH eingelegt werden.

Pressemitteilung des VG München v. 31.08.2018 – M 1 SN 18.2253