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StK: Bayerischer Asylplan wird erfolgreich umgesetzt

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Innenminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat heute über den Stand der Umsetzung des Bayerischen Asylplans berichtet. Diesen hat das Kabinett am 5. Juni 2018 beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Unser Ziel ist und bleibt die richtige Balance aus Humanität und Ordnung in der Flüchtlingspolitik. Wer schutzberechtigt ist, der bekommt in Bayern bessere Startchancen als anderswo. Wer aber Straftaten begeht oder gar gewalttätig wird, der muss unser Land schnellstmöglich verlassen. Der Bayerische Asylplan wirkt: Mit unserer bayerischen Grenzpolizei, dem Landesamt für Asyl und Rückführungen sowie den ANKER-Zentren schrecken wir Schlepper und Schleuser ab und verkürzen die Dauer von Asylverfahren.“

Innenminister Joachim Herrmann:

„Die Zahl der neuen Asylanträge in Bayern ist deutlich zurückgegangen. Hatten wir im Gesamtjahr 2016 noch rund 82.000 neue Anträge zu verzeichnen, waren es heuer im ersten Halbjahr noch etwa 11.000. Mit Gründung der Bayerischen Grenzpolizei, des Landesamts für Asyl und Rückführungen, von ANKER-Einrichtungen in allen Regierungsbezirken und der Task-Force zur Rückführung von Gewalttätern und Randalierern haben wir einen Großteil der Maßnahmen des Bayerischen Asylplans bereits umgesetzt. Wir setzen auf Sachleistungen statt Geldtransfers und schaffen zugleich mehr gemeinnützige Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber. Aktuell haben wir den niedrigsten Stand an untergebrachten Asylbewerbern seit drei Jahren. All das zeigt: In Bayern haben wir bei der Asylpolitik geordnete Verhältnisse.“

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

  • ANKER-Einrichtungen: Bayern hat als bundesweiter Vorreiter zum 1. August 2018 für alle neu ankommenden Asylbewerber in jedem Regierungsbezirk eine ANKER-Einrichtung geschaffen. Das Ziel: Noch schnellere und effektivere Asylverfahren, damit schneller Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens besteht. Wird ein Asylbewerber anerkannt, kann so rasch wie möglich mit der Integration begonnen werden. Wird er abgelehnt, muss die Rückführung so schnell wie möglich durchgesetzt werden.
  • Sachleistungen statt Geldtransfers: Die Umstellung auf Sachleistungen erschwert Geldtransfers in die Herkunftsstaaten und senkt damit Anreize für Migration aus den falschen Motiven. Deshalb wurden alle Regierungen angewiesen, das Sachleistungsprinzip in ihrem Bereich konsequent auszuweiten. In den ANKER-Einrichtungen kann aktuell bis zu 75 Prozent des Bedarfs (nicht eingerechnet: Unterkunft) mit Sachleistungen gedeckt werden. Zusätzlich wird in allen ANKER-Einrichtungen die Unterkunft als Sachleistung gewährt. Der Anteil von Geldleistungen soll noch weiter verringert werden, indem in ANKER-Einrichtungen zukünftig W-LAN-Netze als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende des Jahres sollen außerdem alle ANKER-Einrichtungen den Bedarf „Verkehr“ mit der Ausgabe von ÖPNV-Fahrkarten decken. Um das Sachleistungsprinzip in Bayern weiter zu schärfen, laufen derzeit mehrere Modellprojekte an, in denen ein System mit Wertpunkten sowie die Ausgabe von Bezahlkarten getestet wird.
  • Ausbau des Sicherheitsdienstes in Asylbewerbereinrichtungen: Die Sicherheit in Asylbewerbereinrichtungen hat einen hohen Stellenwert. Seit Anfang des Jahres wurden die dort tätigen privaten Sicherheitsdienste bayernweit um rund 60 zusätzliche Stellen aufgestockt. Den Regierungen wurden außerdem weitere Haushaltsmittel zugewiesen, damit die Präsenz der Sicherheitsdienste, wenn nötig, nochmals erhöht werden kann.
  • Zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber: Wie im Bayerischen Asylplan beschlossen, werden in Bayern zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen. Das Ziel: 5.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde dafür auf der Bayerischen Integrationskonferenz am 9. Juli 2018 eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
  • Gleichgewicht zwischen Integration und Ordnung: Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Sie haben deshalb nach geltender Rechtslage nur eingeschränkt Zugang zum regulären Arbeitsmarkt. Die Erteilung einer Beschäftigungs- oder Ausbildungserlaubnis steht grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörden. Auch ein bestehendes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis allein schützt abgelehnte Asylbewerber nicht vor einer Rückführung, wenn nicht die Bedingungen der sogenannten „3-plus-2“-Regelung erfüllt sind. In Erweiterung dieser Regelung ermöglicht Bayern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Gewinnung von Pflegekräften seit Ende August Asylbewerbern, ihre schulische Pflegehelferausbildung auch nach Ablehnung eines Asylantrags weiterzuführen, wenn eine qualifizierte Berufsausbildung anschlussfähig ist. Der Freistaat setzt damit bei staatlich anerkannten Helferberufen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung der „3-plus-2-Regelung“ schon jetzt um. Darüber hinaus können bei der Einzelfallentscheidung besondere Integrationsleistungen gewürdigt werden. Ein pauschaler sogenannter Spurwechsel im Sinne eines beliebigen Wechsels zwischen dem Asylsystem und Einwanderungsverfahren ist dagegen der falsche Ansatz. Das Asylrecht ist nicht dazu da, den Fachkräftebedarf zu decken. Hierzu wird der Bund den Entwurf eines Fachkräfte-Zuwanderungsgesetzes vorlegen.
  • Bayerisches Rückkehrprogramm: Das neue Bayerische Rückkehrprogramm schafft gezielt Anreize, um die Zahl der freiwilligen Ausreisen weiter zu erhöhen. Eine Förderrichtlinie ist bereits erarbeitet. Das im Bayerischen Asylplan vorgesehene ‚Rückführungsprogramm für Afrika‘ wurde in der Richtlinie durch entsprechende Sonderregelungen für eine freiwillige Rückkehr nach Afrika umgesetzt. Das Kabinett hat am 8. August 2018 grünes Licht für die Erprobung der neuen Förderrichtlinie gegeben.
  • Zusätzliche Abschiebungshaftplätze: Bayern schafft zusätzliche Abschiebungshaftplätze, damit sich Ausreisepflichtige ihrer Abschiebung nicht entziehen können. Aktuell stehen 131 Abschiebungshaftplätze zur Verfügung. Auf dem Gelände des Flughafens München entsteht nun kurzfristig eine weitere Abschiebungshafteinrichtung.
  • Bayerische Abschiebungsflüge: Bayern setzt die Ausreisepflicht auch mit eigenen Bayerischen Abschiebungsflügen durch. Ein erster bayerischer Sammelabschiebungsflug in die Ukraine ist am 21. August 2018 gestartet. Für die Begleitung stehen derzeit rund 30 geschulte Beamtinnen und Beamte der Landespolizei zur Verfügung. Bis Jahresende sollen es rund 100 sein.
  • Task-Force zur Rückführung von Gewalttätern und Randalierern: Wer gewalttätig wird oder randaliert, hat sein Gastrecht verwirkt. Um Randalierer und Gewalttäter beschleunigt zurückzuführen, hat das Bayerische Landesamt für Asyl zum 1. August 2018 eine spezielle Task-Force gegründet.
  • Bayerische Grenzpolizei: Seit Gründung Anfang Juli 2018 schützt die Bayerische Grenzpolizei unser Land vor Straftätern, Gefährdern, illegal Einreisenden und Schleppern. Bis 2023 soll die Grenzpolizei von derzeit rund 500 Stellen auf insgesamt 1.000 Stellen anwachsen. Zusätzlich wird die Sachausstattung der Fahnder weiter optimiert. Im 4. Quartal 2018 werden die ersten 14 allradgetriebenen Dienstfahrzeuge an die sieben Grenzpolizeiinspektionen ausgeliefert. Außerdem wird jede Grenzpolizeiinspektion zwei sogenannte Basisfahrzeuge erhalten, die mit allen notwendigen Einsatzmitteln ausgestattet und für Kontrollsituationen vor Ort geeignet sind. Zudem werden 14 Nachtsichtgeräte, 15 Wärmebildkameras sowie spezielle Drohnen beschafft. Auch die Beschaffung hochmoderner Dokumentenprüfgeräte läuft bereits. Vorangetrieben wird die Automatisierte Kennzeichenerkennung: Neben der Errichtung von drei stationären Anlagen sollen auch vier teilstationäre Anlagen angeschafft werden. Schon gegen Ende des Jahres sollen die Fahnder außerdem mit modernen „Convertible“-Notebooks ausgestattet sein.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 192 v. 04.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)