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StK: Staatsregierung beschließt Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum

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Die Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung mit Schwerpunkt Landwirtschaft einen Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum beschlossen. Bei einem Festakt im Kuppelsaal der Staatskanzlei unterzeichneten Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber anschließend den Pakt gemeinsam mit den Vorsitzenden des Bayerischen Bauernverbands, des Bayerischen Waldbesitzerverbands und des Landesverbandes Familienbetriebe Land und Forst Bayern. Dem Festakt wohnten zahlreiche geladene Gäste – Landwirte, Waldbesitzer und Vertretern der Branche – bei.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder:

„Der Eigentumspakt mit seinem zentralen 10-Punkte-Programm ist in seiner Breite einzigartig in Deutschland. Über 100 000 landwirtschaftliche Betriebe, über 700 000 Waldbesitzer bekennen sich gemeinsam mit der Staatsregierung zu einem Miteinander bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und dem Grundsatz ‚Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht‘ bei Umweltmaßnahmen. Unsere Landwirte und Waldbesitzer bewirtschaften ihr Eigentum seit vielen Generationen mit großer Verantwortung und Weitblick. Damit prägen und gestalten sie unsere wunderschönen bayerischen Landschaften und sorgen für Stabilität und Wirtschaftskraft. Starke Eigentumsrechte unserer Bauern und Waldbesitzer sind deshalb auch künftig ein unverzichtbarer Beitrag für ein dauerhaft lebens- und liebenswertes Bayern.“

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber:

„Die Vielfalt unserer Kulturlandschaften, unsere Bauernhöfe, Felder, Wiesen und Wälder sind wesentlicher Bestandteil unserer bayerischen Identität. Sie vor Eingriffen und Flächenfraß bestmöglich zu schützen, liegt im Interesse nicht nur der Bauernfamilien, sondern aller Bürgerinnen und Bürger. Die Staatsregierung steht den Bauern und Waldbesitzern dabei auch künftig als verlässlicher Partner zur Seite.“

Mit dem Eigentumspakt bekennen sich Verbände und Staatsregierung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen – bei der Bewirtschaftung ebenso wie bei der Inanspruchnahme für öffentliche Zwecke. Kernelemente sind eine frühzeitige und enge Einbindung der Betroffenen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, ein möglichst sparsamer Umgang mit landwirtschaftlichen Produktionsflächen und der Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ bei Umweltmaßnahmen. Darüber hinaus wird sich die Staatsregierung unter anderem für angemessene Entschädigungen bei der geplanten Erdverkabelung der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen stark machen, ebenso für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage, damit die Bauern besser auf die im Zuge des Klimawandels zunehmenden Ertragsschwankungen reagieren können. Die Verbände bekennen sich im Gegenzug zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums, zum kooperativen Natur- und Umweltschutz und zur bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Der Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum ist unter http://q.bayern.de/eigentumspakt im Internet veröffentlicht.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 193 v. 04.09.2018