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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Starkes Paket für mehr Wohnungsbau – Eigenheimzulage seit 01.09.2018 abrufbar / Insgesamt rd. € 150 Mio. allein im Jahr 2018

4. September 2018 by Klaus Kohnen

Die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Regierungserklärung angekündigte Eigenheimzulage kann ab sofort abgerufen werden. Seit 1. September können Menschen, die sich Wohneigentum kaufen oder bauen wollen, eine Förderung bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragen. Berechtigte erhalten einmalig 10.000 Euro vom Staat als Unterstützung. Allein für 2018 hat der Freistaat Bayern 150 Millionen Euro vorgesehen.

Bayerns Bauministerin Ilse Aigner:

„Eigenheim ist die beste Altersvorsorge.“

Insgesamt gibt die Staatsregierung in diesem Jahr die Rekordsumme von 886 Millionen Euro für die Wohnraumförderung aus.

Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage ist eine bestimmte Einkommensgrenze. Die Grenze liegt je nach dem zu versteuernden Einkommen für Alleinstehende bei 50.000 Euro, für Haushalte ohne Kinder bei 75.000 Euro, für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern bei 105.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro.

Eine Förderung ist sogar rückwirkend möglich, wenn für das Objekt nach dem 30.06.2018 die baurechtliche Genehmigung erteilt beziehungsweise ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde. Der Antrag kann nach dem Einzug innerhalb von sechs Monaten bei der BayernLabo gestellt werden.

Die BayernLabo informiert und unterstützt bei der Antragstellung, prüft die Zuwendungsvoraussetzungen, führt das Bewilligungsverfahren durch und erteilt bei Bewilligung den Zuwendungsbescheid.

Das Bauministerium hat eine eigene Internetseite für Interessierte eingerichtet. Interessierte können alle Voraussetzungen für die Eigenheimzulage prüfen unter: www.eigenheimzulage.bayern.de.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 192 v. 04.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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