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StMWK: Rückforderung von AFBG-Leistungen für Heilerziehungspflege-Schüler nicht zu erwarten – Förderung auch im neuen Schuljahr 2018/2019 vielfach möglich

4. September 2018 by Klaus Kohnen

Wissenschaftsministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle hat heute dem Ministerrat zur Förderung von Schülerinnen und Schülern der Fachschulen für Heilerziehungspflege nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. Aufstiegs-BAföG – berichtet. Für die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in der Ausbildung der Heilerziehungspflege befinden bzw. gerade beginnen, kann Ministerin Kiechle Entwarnung geben:

„Nach den Ergebnissen einer Umfrage, an der sich bislang 93 der insgesamt 96 Ämter für Ausbildungsförderung beteiligt haben, wurden keine Rückforderungsbescheide für in der Vergangenheit ausgezahlte Zuschüsse und Darlehen erlassen. Wir können davon ausgehen, dass auch künftig keine Rückforderungen erfolgen, weil die Schülerinnen und Schüler, die im 1. Schuljahr eine Förderung nach dem AFBG für ihre Ausbildung in der Heilerziehungspflege erhalten haben, im Regelfall Vertrauensschutz genießen. Diejenigen, die für das Schuljahr 2018/2019 einen Erst- oder Folgeantrag auf eine AFBG-Förderung gestellt haben, werden die Förderung für die gesamte Zeit der Fortbildung erhalten, sofern sie im Vertrauen auf die im Vorjahr gewährte Förderung z.B. Vermögensdispositionen getroffen haben und mit Ausnahme der Vollzeit-Fortbildungsdichte alle übrigen Voraussetzungen gegeben sind.“

Richtigstellung der dpa-Meldung und Darlegung des Sachverhalts

Die jüngst veröffentlichte Agenturmeldung der dpa war in verschiedener Hinsicht fehlerhaft: Von einem „Hü und Hott im bayerischen Wissenschaftsministerium“ kann keine Rede sein. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine fehlerhafte Auskunft des Wissenschaftsministeriums hinsichtlich der Vollzeitförderung, noch hat sich die rechtliche Bewertung des Sachverhalts geändert. Auch die behaupteten Rückforderungen von Leistungen nach dem AFBG konnten nicht bestätigt werden.

Auf eine Anfrage der für den Vollzug zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung hatte das Wissenschaftsministerium als oberste Aufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Kultusministerium im Jahr 2017 bestätigt, dass die Ausbildung an den Fachschulen für Heilerziehungspflege das Niveau 6 des Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) erreicht und damit die Grundvoraussetzung für eine AFBG-Förderung vorliegt. Im Rahmen der Antragsbearbeitung haben die Ämter für Ausbildungsförderung zu einem späteren Zeitpunkt die weitere Frage an das Wissenschaftsministerium herangetragen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung als Vollzeitmaßnahme gegeben sind und damit auch die Leistung eines Beitrags zum Lebensunterhalt möglich ist. Dies setzt einen im AFBG definierten Unterrichtsanteil bei der Ausbildung voraus. Das Wissenschaftsministerium hat bei der Prüfung festgestellt, dass dieser bei der zweijährigen Ausbildung an den Fachschulen für Heilerziehungspflege aufgrund umfangreicher praktischer Ausbildungsanteile nicht erreicht wird. Für die aktuellen Schülerinnen und Schüler kann die Förderung bei Vorliegen von schützenswertem Vertrauen jedoch aufrechterhalten werden. Das für die Ausbildung an Fachschulen zuständige Kultusministerium wird gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium prüfen, ob die Ausbildungsstruktur an den Fachschulen für Heilerziehungspflege so umgestaltet werden kann, dass die Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 nach dem AFBG als Vollzeitmaßnahme gefördert werden kann.

Pressemitteilung des StMWK Nr. 102 v. 04.09.2018

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