Aktuelles

BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Europäische Bankenunion“ am Dienstag, 27. November 2018

Der Zweite Senat des BVerfG verhandelt am Dienstag, 27. November 2018, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden gegen den „SSM“ (Single Supervisory Mechanism; Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus, SSM-VO = VO (EU) Nr. 1024/2013 (Single Supervisory Mechanism Verordnung)) und das zur Zustimmung ermächtigende Zustimmungsgesetz (Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank vom 25. Juli 2013 (BGBl II S. 1050)) sowie den „SRM“ (Single Resolution Mechanism; Einheitlicher Abwicklungsmechanismus, SRM-VO = VO (EU) Nr. 806/2014 (Single Resolution Mechanism Verordnung)) und andere Sekundärrechtsakte („Bankenunion“).

Die Verfassungsbeschwerden richten sich im Wesentlichen gegen die beiden Verordnungen (SSM-VO, SRM-VO), die den Kern der Bankenunion ausmachen. Die SSM-VO enthält eine Neuregelung der Bankenaufsicht, bei der Aufsichtsbefugnisse gegenüber „systemrelevanten Banken“ in den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes auf die Europäische Zentralbank übertragen worden sind. Mit der SRM-VO ist ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus mit einem Einheitlichen Abwicklungsfonds (Fonds) errichtet und finanziell ausgestattet worden, der sich noch im Aufbau befindet.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung ihrer Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 14 Abs. 1 i.V. m Art. 88 Satz 2 GG sowie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Die der Bankenunion zugrunde liegenden Rechtsakte stellten Ultra-vires-Akte dar, und verstießen auch im Übrigen gegen das Grundgesetz.

Die Verhandlungsgliederung finden Sie hier.

Pressemitteilung des BVerfG Nr. 73 v. 05.09.2018 (Ausschnitt) – 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14