• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

BVerwG: Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

6. September 2018 by Klaus Kohnen

Das BVerwG in Leipzig hat heute beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG darüber einzuholen, ob die Verjährungsregelung des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz, soweit sie die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zeitlich unbegrenzt nach dem Eintritt der Vorteilslage erlaubt, mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist.

Der Kläger wendet sich gegen Erschließungsbeitragsbescheide i.H.v. insgesamt mehr als 70 000 €.

Er ist Eigentümer mehrerer Grundstücke in einem Gewerbegebiet. Das abgerechnete Teilstück der Straße, an dem diese liegen, wurde bereits 1986 vierspurig erbaut. Die zunächst vorgesehene vierspurige Fortführung wurde 1999 endgültig aufgegeben. Der zweispurige Weiterbau erfolgte sodann 2003/2004. Erst im Jahr 2007 widmete die Gemeinde den Straßenzug in seiner gesamten Länge dem öffentlichen Verkehr. Die angefochtenen Erschließungsbeitragsbescheide ergingen im August 2011.

Der Einwand des Klägers, 25 Jahre nach Herstellung der seine Grundstücke erschließenden Straße dürften keine Beiträge mehr erhoben werden, blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Das OVG Koblenz hielt die Beitragserhebung für rechtmäßig, weil seit dem Eintritt der Vorteilslage noch nicht 30 Jahre vergangen seien und keine besonderen Umstände schon zuvor ein Vertrauen des Klägers darauf begründet hätten, von einem Beitrag verschont zu bleiben.

Dem ist das BVerwG nicht gefolgt. Das Landesrecht ermöglicht bislang, Erschließungsbeiträge zeitlich unbefristet nach dem Eintritt der Vorteilslage festzusetzen. Zwar verjähren Beitragspflichten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit §§ 169, 170 der Abgabenordnung in vier Jahren nach Entstehung des Anspruchs. Der Beginn der Verjährungsfrist setzt damit aber u.a. die öffentliche Widmung der Erschließungsanlage voraus, die auch noch geraume Zeit nach deren Fertigstellung erfolgen kann.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG verstößt eine solche Regelung gegen das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit.

Der Gesetzgeber hat danach die Aufgabe, die berechtigten Interessen der Allgemeinheit an der Beitragserhebung und der Einzelnen an Rechtssicherheit zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen.

Dabei steht ihm zwar ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Er darf es aber nicht gänzlich unterlassen, der Abgabenerhebung eine bestimmte zeitliche Grenze zu setzen. Die vom Oberverwaltungsgericht angenommene Grenze von 30 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage entspricht diesen Anforderungen nicht. Denn sie findet keine hinreichende Grundlage in der Rechtsordnung.

Im vorliegenden Fall waren zwischen der tatsächlichen Entstehung des Vorteils – spätestens im Jahr 1999 – und dem Erlass der Beitragsbescheide im Jahr 2011 mehr als 10 Jahre vergangen. Insofern besteht angesichts der in anderen Bundesländern bereits geltenden Vorschriften jedenfalls die Möglichkeit, dass die auch in Rheinland-Pfalz gebotene, aber bisher unvollständige gesetzliche Normierung eine Beitragserhebung hier ausschließen wird. Weil somit die Entscheidung in dem vorliegenden Revisionsverfahren von der Gültigkeit der beanstandeten Regelung abhängt, musste das BVerwG das Verfahren aussetzen und gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des BVerfG einholen.

Pressemitteilung des BVerwG Nr. 62 v. 06.09.2018 zum Beschl. v. 06.09.2018 – BVerwG 9 C 5.17

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Abgabenrecht, Bau/ Boden/ Planung, Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Kommunalrecht, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung, Staats-/ Verfassungsrecht

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

September 2018
M D M D F S S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
« Aug   Okt »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK