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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Wichtige Weichenstellung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern – Fördervoraussetzungen für bis zu 10.000 neue Betreuungsplätze für Grundschulkinder geschaffen

11. September 2018 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat heute wichtige Weichen für den weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung gestellt. Bereits jetzt werden 55 Prozent der rund 250.000 bayerischen Grundschülerinnen und Grundschüler in den verschiedenen Angebotsformen betreut. Aber der Bedarf wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsbetreuung ist ein sehr wichtiges Schwerpunktthema, das gemeinsam mit den Kommunen kraftvoll angegangen wird.

Bayern stärkt damit in bundesweit einmaliger Weise Familien mit Kindern und trägt entscheidend zur Verbesserung von Familie und Beruf bei. Das ist auch wichtig bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Wirtschaft. Zusammen mit dem Familiengeld wird durch den deutlichen Ausbau der Ganztagsbetreuung die Wahlfreiheit der Familien massiv verstärkt. Wie kein anderes Land unterstützt Bayern dabei tatkräftig seine Kommunen. Bayern geht hier in Vorleistung, bis der Bund endlich Mittel zur Verfügung stellt.

So wurde das in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18. April 2018 angekündigte Programm zur Schaffung von 10.000 weiteren Hortplätzen beschlossen. Wie bereits im laufenden 4. Sonderinvestitionsprogramm zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung, ist auch beim Ausbau der Hortplätze ein Aufschlag von bis zu 35 Prozent auf die reguläre Förderung der Kommunen geplant. Die dafür erforderlichen Mittel sollen mit dem kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt werden. Nach Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen können die Kommunen aber bereits jetzt umgehend mit der Schaffung neuer Hortplätze beginnen.

Auch die sogenannten Kombimodelle werden verstetigt und weiterentwickelt. Hierbei handelt es sich um zukunftsweisende Angebote der Ganztagsbetreuung im Umfang von mindestens 40 Wochenstunden, bei denen Schule und Jugendhilfe miteinander verzahnt werden. Dadurch entsteht ein modernes, flexibles und hochwertiges Angebot, das auch Rand- und Ferienzeiten abdeckt. Das Angebot soll von derzeit 24 Modelleinrichtungen auf bis zu 50 Schulstandorte ausgeweitet werden.

Pressemitteilung der StK Nr. 201 v. 11.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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