Gesetzgebung

StK: Medien- und Digitalminister Eisenreich begrüßt Votum des Europäischen Parlaments für eine Reform des Urheberrechts

Medien- und Digitalminister Georg Eisenreich begrüßte heute das klare Votum des Europäischen Parlaments zur umstrittenen Reform des Urheberrechts. Eisenreich: „Das Europaparlament hat heute eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. Das Votum für eine Reform des Urheberrechts ist ein klares Signal für einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Internetwirtschaft und den Nutzern. Das Parlament stellt klar: Schöpfer digitaler Inhalte müssen für ihre Leistung bezahlt werden. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und schützt die wirtschaftliche Basis all derer, die digitale Inhalte schaffen. Nur mit dem Schutz von Urheberrechten kann sich im digitalen Bereich eine Vielfalt an Meinungen, Kultur und kommerziellen Angeboten entfalten. Das ist auch wichtig für unsere Demokratie. Eine freie, unabhängige Presse, die auch wirtschaftlich bestehen kann, ist eine unverzichtbare Grundlage für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“

Der Minister betonte zugleich:

„Der Digitale Binnenmarkt in Europa muss offen bleiben für innovative Geschäftsmodelle der Digitalwirtschaft. Es geht darum, unter Vermeidung von Marktkonzentration die größtmögliche Vielfalt an Geschäftsmodellen zu fördern.“

Mit der Reform des Urheberrechts sollen Internetplattformen wie Google, YouTube oder Facebook verpflichtet werden, Kulturschaffende oder auch Medien zu vergüten, wenn über diese Produktionen oder Inhalte ins Internet hochgeladen und damit frei zugänglich werden. Zudem sollen sie für Verletzungen des Urheberrechts haftbar gemacht werden. Nach dem Votum des Europaparlaments stehen nun Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat der EU-Staaten und der Europäischen Kommission an, bevor von den Institutionen abschließend über die Reform des Urheberrechts entschieden wird.

Pressemitteilung der StK Nr. 203 v. 12.09.2018